Das sind die Dinge, die Sie wissen sollten, wenn Sie eine Kündigung bekommen:
Wer eine schriftliche Kündigung bekommt, muss innerhalb von 3 Wochen vors Arbeitsgericht ziehen. Wenn nicht: Auch die unwirksame Kündigung wird wirksam!
Bei fristloser Kündigung muss die Arbeitsleistung angeboten werden. Also mit Zeugen oder schriftlich dem Arbeitgeber sofort mitteilen, dass man weiter arbeiten will. Macht man das nicht, dann kommt der Arbeitgeber nicht in Verzug. Bedeutet: Kein Lohnanspruch, auch wenn sich die Kündigung als unwirksam herausstellt.
Wenn man schon länger bei einem Arbeitgeber arbeitet und das KSchG (Kündigungsschutzgesetz) anwendbar ist , lohnt sich eine Kündigungs-schutzklage fast immer!
Faustformel: 1/2 Monatsgehalt Abfindung pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Ist die Kündigung eher unwirksam, kann es mehr erheblich mehr geben. Ist sie eher wirksam, so gibt es weniger. Unter 0,2 Gehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit
gibt es fast nie.
Was viele nicht wissen: Die Kündigungsschutzklage kann sich sogar im Kleinbetrieb
anbieten. Hier gilt zwar nicht das KSchG, aber eine Vielzahl anderer Schutznormen, u.a. die sogenannten "Generalklauseln".
Manchmal ist das Ziel der Kündigungsschutzklage auch tatsächlich der Erhalt des
Arbeitsplatzes. In diesem Fall gebe ich Ihnen eine Prognose über Erfolgschancen
des Rechtsstreits und fechte den Prozess für Sie durch!
Eine arbeitsrechtliche Erstberatung kostet bei mir 59,00 Euro. Schon in der Erstberatung kann man sehr genau ausrechnen wie hoch die Abfindung wäre, die der Arbeitgeber zahlen muss. Auf Wunsch berechne ich keine Vorauskasse für die Klage sondern verrechne meine Gebühren mit der Abfindung.
Denn Kündigungsschutzklagen sind teuer. Der Streitwert ist ein Vierteljahresbrutto. Beim Normalverdiener kommen da schnell 2000 Euro zusammen. Natürlich prüfe ich, ob eine Rechtschutzversicherung die Kosten trägt oder ob Prozesskostenhilfean-spruch besteht. Dann entstehen keine Kosten.
Ich berate auch, wenn Sie Ihre Kündigungsschutzklage unbedingt allein einreichen wollen. Die Beratung kostet dann genau 59,00 Euro. Eine Kündigungsschutzklage
im "Do it yourself" Verfahren ist immer noch besser als gar keine Klage.
Und ein Kostenrisiko haben Sie nicht. Auch, wenn der Arbeitgeber gewinnen
sollte, bekommt er die Kosten für seinen Anwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht zurück.
Also sollte man im Fall der Kündigung nie den Kopf in den Sand stecken, sondern die Chancen checken lassen !