Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Rottenburg am Neckar: Peter Schmarsli 07472 / 917880
     Der Fachanwalt für Arbeitsrecht      in Rottenburg am Neckar:                              Peter Schmarsli      07472 / 917880                                                           

Der Kündigungsschutzprozess ist unsere Kernkompetenz

Das sind die Dinge, die Sie wissen sollten, wenn Sie eine Kündigung bekommen:

 

Wer eine schriftliche Kündigung bekommt, muss innerhalb von 3 Wochen vors Arbeitsgericht ziehen. Wenn nicht: Auch die unwirksame Kündigung wird wirksam!

 

Bei fristloser Kündigung muss die Arbeitsleistung angeboten werden. Also mit Zeugen oder schriftlich dem Arbeitgeber sofort mitteilen, dass man weiter arbeiten will. Macht man das nicht, dann kommt der Arbeitgeber nicht in Verzug. Bedeutet: Kein Lohnanspruch, auch wenn sich die Kündigung als unwirksam herausstellt.

 

Wenn man schon länger bei einem Arbeitgeber arbeitet und das KSchG (Kündigungsschutzgesetz) anwendbar ist , lohnt sich eine Kündigungs-schutzklage fast immer!

Faustformel: 1/2 Monatsgehalt Abfindung pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Ist die Kündigung eher unwirksam, kann es mehr erheblich mehr geben. Ist sie eher wirksam, so gibt es  weniger. Unter 0,2 Gehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit

gibt es fast nie.

Was viele nicht wissen: Die Kündigungsschutzklage kann sich sogar im Kleinbetrieb

anbieten. Hier gilt zwar nicht das KSchG, aber eine Vielzahl anderer Schutznormen, u.a. die sogenannten "Generalklauseln".

 

Manchmal ist das Ziel der Kündigungsschutzklage auch tatsächlich der Erhalt des

Arbeitsplatzes. In diesem Fall gebe ich Ihnen eine Prognose über Erfolgschancen

des Rechtsstreits und fechte den Prozess für Sie durch!

 

Eine arbeitsrechtliche Erstberatung kostet bei mir 59,00 Euro. Schon in der Erstberatung kann man sehr genau ausrechnen wie hoch die Abfindung wäre, die der Arbeitgeber zahlen muss. Auf Wunsch berechne ich keine Vorauskasse für die Klage sondern verrechne meine Gebühren mit der Abfindung.

Denn Kündigungsschutzklagen sind teuer. Der Streitwert ist ein Vierteljahresbrutto. Beim Normalverdiener kommen da schnell 2000 Euro zusammen. Natürlich prüfe ich, ob eine Rechtschutzversicherung die Kosten trägt oder ob Prozesskostenhilfean-spruch besteht. Dann entstehen keine Kosten.

 

Ich berate auch, wenn Sie Ihre Kündigungsschutzklage unbedingt allein einreichen wollen. Die Beratung kostet dann genau 59,00 Euro. Eine Kündigungsschutzklage

im "Do it yourself" Verfahren ist immer noch besser als gar keine Klage.

Und ein Kostenrisiko haben Sie nicht. Auch, wenn der Arbeitgeber gewinnen

sollte, bekommt er die Kosten für seinen Anwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht zurück. 

 

Also sollte man im Fall der Kündigung nie den Kopf in den Sand stecken, sondern die Chancen checken lassen !

 

 

 

 

Peter Schmarsli

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

www.schmarsli.de

 

Kündigungsschutzklagen sind unsere Kernkompetenz

 

Erstberatung vom Fachanwalt

für Arbeitnehmer:

59,00 Euro. Garantiert.

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt Arbeitsrecht

Fachanwalt Verkehrsrecht 

Peter Schmarsli

 

Marktplatz 23
72108 Rottenburg am Neckar

Anruf genügt:

 

07472 917880

 

Druckversion | Sitemap
© Peter Schmarsli